Altersvorsorge für Freelancer
Der steuerliche Vorteil ist die eine Hälfte der Entscheidung. Die andere ist, dass sie sich nicht zurücknehmen lässt.
Die meisten Texte zu diesem Thema rechnen die Steuerersparnis vor und hören dort auf. Das ist die Hälfte, die verkauft. Die andere Hälfte steht im Gesetz und ist die, an der man später hängt: eine Basisrente ist nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Fünf Verneinungen — jede einzelne schließt eine Ausstiegsmöglichkeit.
Die drei Wege, nebeneinander
| Basisrente („Rürup“) | Gesetzliche Rentenversicherung | Freies Sparen | |
|---|---|---|---|
| Steuerlich | Sonderausgabe, seit 2023 zu 100 % abziehbar bis zum Höchstbetrag. | Freiwillige oder Pflichtbeiträge, ebenfalls Altersvorsorgeaufwendungen. | Kein Abzug. |
| Auszahlung | Nur als monatliche Leibrente, frühestens mit 62 (Verträge vor 2012: 60). | Rente nach den Regeln des SGB VI. | Jederzeit, in beliebiger Form. |
| Vorzeitiger Zugriff | Ausgeschlossen. Nicht kündbar zur Auszahlung, nicht beleihbar. | Ausgeschlossen. | Uneingeschränkt. |
| Im Todesfall | Nicht vererblich. Hinterbliebenenschutz nur, wenn er im Vertrag mitversichert wurde. | Hinterbliebenenrenten nach gesetzlichen Regeln. | Fällt in den Nachlass. |
| Nebeneffekt | Ein eingeschlossener Berufsunfähigkeitsschutz ist zulässig. | Hält den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente offen — siehe unten. | Keiner. |
Warum kein Euro-Betrag auf dieser Seite steht. Der Höchstbetrag ist im Gesetz nicht als Zahl geschrieben: § 10 Abs. 3 EStG verweist auf den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung, der sich jedes Jahr mit den Rechengrößen der Sozialversicherung verschiebt. Wir schreiben ihn erst hin, wenn wir ihn an seiner Quelle gelesen haben — ein plausibler Betrag wäre von einem geprüften nicht zu unterscheiden, und diese Seite ist eine, auf der jemand eine Einzahlung entscheidet.
Der Nebeneffekt, der oft mehr wert ist als die Steuerersparnis
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente verlangt neben der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren auch 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI). Wer aus einer Anstellung kommt und als Selbstständiger keine Pflichtbeiträge mehr zahlt, verliert diesen Anspruch nach 5 Jahren — ohne Bescheid und ohne Hinweis.
Eine Pflichtversicherung auf Antrag hält ihn offen. Die Beiträge bewegen sich zwischen dem Mindestbeitrag von 112,16 € und dem Regelbeitrag von 735,63 € im Monat; in den ersten Jahren nach der Gründung ist der halbe Regelbeitrag von 367,82 € möglich.
→ Pflicht- und freiwillige Beiträge im Detail · → Die Lücke bei Berufsunfähigkeit
Wer ohnehin pflichtversichert ist
Nicht jeder Selbstständige wählt frei. Mehrere Gruppen sind kraft Gesetzes in der Rentenversicherung pflichtversichert — Lehrende und Erziehende ohne eigene Angestellte, Handwerker in bestimmten Gewerken, Hebammen, Pflegepersonen, Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse. Wer dazugehört, hat keine Entscheidung zu treffen, sondern eine Anmeldung zu erledigen — und Nachzahlungen zu vermeiden.
Die Reihenfolge, die einen teuren Vertrag erspart. Erst prüfen, ob du überhaupt pflichtversichert bist. Dann, ob der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente noch lebt. Danach erst über eine Basisrente nachdenken. Wer umgekehrt vorgeht, schließt einen unkündbaren Vertrag ab, um ein Risiko zu decken, das daneben liegt. Was von deinem Tagessatz übrig bleibt zeigt, wie viel überhaupt zu verteilen ist.
Stand: 21.08.2026. Geprüft an den konsolidierten Texten von EStG (§ 10) und SGB VI (§§ 43, 50). Keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.