Steuerberatung für Freelancer
Was nur ein Steuerberater darf, was Software übernehmen kann — und warum die Gebühr in Deutschland nicht frei verhandelt wird.
Die Frage wird meistens als Kostenfrage gestellt: lohnt sich ein Steuerberater? In Deutschland kommt eine andere davor, und sie ist keine Ermessensfrage. Hilfeleistung in Steuersachen ist eine geschützte Tätigkeit (§ 3 StBerG). Ein Teil der Arbeit darf schlicht nicht von einem Dienstleister oder einer Software erledigt werden — unabhängig davon, wie gut sie ist.
Wer was machen darf
Das Verbot der unbefugten Hilfeleistung kennt Ausnahmen, und sie sind eng gefasst (§ 6 StBerG). Diese Grenze ist der eigentliche Vergleichsmaßstab.
| Aufgabe | Buchhaltungsbüro / Software | Steuerberater |
|---|---|---|
| Laufende Geschäftsvorfälle buchen | Erlaubt (§ 6 Nr. 4 StBerG), unter Qualifikationsvoraussetzungen | Ja |
| Laufende Lohnabrechnung, Lohnsteuer-Anmeldung | Erlaubt (§ 6 Nr. 4 StBerG) | Ja |
| Belege kontieren, Buchungsanweisungen erteilen | Nicht erlaubt — ausdrücklich von der Ausnahme ausgenommen | Ja |
| Steuererklärung, EÜR, Jahresabschluss | Nicht erlaubt | Ja |
| Vertretung gegenüber dem Finanzamt, Einspruch | Nicht erlaubt | Ja |
Was das praktisch heißt. Eine Software, die deine Erklärung für dich vorbereitet und dich sie selbst absenden lässt, bewegt sich innerhalb der Regel: du erklärst selbst, das Werkzeug rechnet. Ein Dienstleister, der die Erklärung an deiner Stelle erstellt oder dich gegenüber dem Finanzamt vertritt, braucht die Bestellung als Steuerberater. Der Unterschied liegt nicht in der Qualität, sondern darin, wer die Verantwortung trägt.
Der Vorteil, der die Gebühr oft allein trägt: die Frist
Wer seine Erklärung selbst abgibt, hat 7 Monate nach Ablauf des Jahres Zeit. Wer von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe vertreten wird, hat 14 Monate — bis Ende Februar des zweiten folgenden Jahres (§ 149 Abs. 2 und 3 AO).
Das ist kein Verwaltungsdetail. Es sind sieben zusätzliche Monate, bevor eine Nachzahlung fällig wird, und sieben Monate weniger Risiko, in einen Verspätungszuschlag zu laufen, dessen Mindestbetrag bei 25 € je angefangenem Monat beginnt. → Fristen und Zuschläge im Detail
Was eine Steuerberatung kosten darf
Anders als in vielen Ländern ist die Vergütung nicht frei: sie folgt der Steuerberatervergütungsverordnung, die je Tätigkeit einen Gegenstandswert und einen Gebührenrahmen vorgibt. Innerhalb dieses Rahmens bestimmt der Berater die Gebühr nach Umfang und Schwierigkeit.
Abweichen ist möglich — nach oben wie nach unten — aber nur über eine Vergütungsvereinbarung in Textform, die als solche bezeichnet und von anderen Vereinbarungen deutlich abgesetzt ist (§ 4 StBVV). Der Berater muss zudem darauf hinweisen, dass eine abweichende Vergütung vereinbart werden kann.
Die eine Frage, die du vor der Beauftragung stellen solltest. Nicht „was kostet es?“, sondern: „Rechnen Sie nach der Verordnung ab, und wenn ja, mit welchem Zehntelsatz — oder schlagen Sie eine Vergütungsvereinbarung vor?" Die Antwort macht aus einer unbestimmten Rechnung eine kalkulierbare. Ein Pauschalangebot ohne schriftliche Vereinbarung ist keins.
Wann es sich ohne rechnet — und wann nicht mehr
Es gibt kein Umsatzniveau, ab dem ein Berater vorgeschrieben wäre. Was es gibt, sind Schwellen, an denen die Art der Pflichten wechselt. Ein Gewerbetreibender wird buchführungspflichtig, sobald der Gewinn 80.000 € oder der Umsatz 800.000 € im Wirtschaftsjahr überschreitet — dann endet die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung und es beginnt die doppelte Buchführung mit Bilanz. Freiberufler bleiben unabhängig von der Höhe bei der EÜR.
→ Bist du freiberuflich oder gewerblich? · → Wie die EÜR funktioniert
- Meist ohne machbar: eindeutig freiberufliche Tätigkeit, wenige Kunden, Kleinunternehmerregelung, keine Mitarbeiter, keine Auslandsumsätze.
- Grenzfall: Umsatzsteuerpflicht mit EU-Kunden — der Reverse-Charge löst eine Zusammenfassende Meldung aus, die neben der Voranmeldung läuft und häufig übersehen wird.
- Praktisch nicht mehr ohne: Einordnung freiberuflich/gewerblich strittig, Beschäftigte, GmbH oder UG, laufende Betriebsprüfung, Auslandssachverhalte.
Was Software übernimmt — und wo die Grenze verläuft
Die verbreitete Frage „Software oder Steuerberater?“ stellt eine Alternative auf, die es so nicht gibt. Software erledigt die laufende Arbeit: Belege erfassen, Konten zuordnen, die Einnahmen-Überschuss-Rechnung aufbauen, die Voranmeldung übermitteln. Das ist genau das, was § 6 StBerG auch ohne Berater zulässt. Was sie nicht ersetzt, ist die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen für einen anderen — die bleibt nach § 3 StBerG den dort genannten Berufen vorbehalten.
Der Unterschied ist kein formaler: die eigene Erklärung mit einem Werkzeug zu erstellen ist etwas anderes, als sich beraten zu lassen. Wo ein Anbieter Beratung mitverkauft, erbringt sie ein Steuerberater — nicht die Software.
| Werkzeug | Preis / Monat (netto) | Was es abdeckt | |
|---|---|---|---|
| sevdesk | 4,45 € – 13,95 € | EÜR und Umsatzsteuer-Voranmeldung ab dem Tarif „Buchhaltung“ | Ansehen → |
| Lexware Office | 7,90 € – 32,90 € | EÜR und Voranmeldung ab Tarif L; Lohnmodul separat | Ansehen → |
| Papierkram | 9,90 € – 39,90 € | EÜR und Voranmeldung schon im kleinsten Bezahltarif; Projektzeiten integriert | Ansehen → |
| fastbill | 9,00 € – 53,00 € | Schwerpunkt Rechnungsstellung und Belegerfassung | Ansehen → |
| Accountable umgerechnet | 8,32 € – 50,34 € | Erklärungen im Tarif „Steuern“; höhere Tarife enthalten Beratungsleistungen | Ansehen → |
Preise am 20.08.2026 bei den Anbietern abgelesen, jeweils der günstigste und der teuerste Tarif für Einzelunternehmen, Jahreszahlung. Alle Angaben netto. Accountable weist seine Preise brutto aus; sie sind hier mit 19 % Umsatzsteuer herausgerechnet, damit die Spalte vergleichbar bleibt. Mehrere Anbieter führen zusätzlich einen kostenlosen Einstiegstarif mit begrenztem Belegvolumen.
Stand: 21.08.2026. Rechtsstand geprüft an den konsolidierten Texten von StBerG, StBVV und AO. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Diese Seite kann Empfehlungslinks enthalten; sie sind als solche gekennzeichnet und ändern nichts am Preis.