Immobilienkredit als Selbstständiger

Die vielen Unterlagen sind keine Schikane — sie sind der Bank vorgeschrieben.

Fast alles, was man zu diesem Thema liest, ist Bankpraxis: wie viel Eigenkapital, wie viele Jahre Nachweise, welcher Satz. Solche Angaben unterscheiden sich von Haus zu Haus und ändern sich, ohne dass ein Text es ankündigt — deshalb stehen sie hier nicht. Was dagegen feststeht und selten erklärt wird, ist die Pflicht der Bank. Sie erklärt fast alles, was dir im Verfahren widerfährt.

Was das Gesetz dem Kreditgeber vorschreibt

Vor einem Immobiliar-Verbraucherdarlehen muss der Darlehensgeber deine Kreditwürdigkeit prüfen — auf Grundlage notwendiger, ausreichender und angemessener Informationen zu Einkommen, Ausgaben sowie anderen finanziellen und wirtschaftlichen Umständen (§ 505b Abs. 2 BGB). Es ist keine Ermessensentscheidung: die Prüfung ist Pflicht, und sie muss belegt sein.

Der Satz, der erklärt, warum viel Eigenkapital nicht genügt. Die Prüfung darf sich nicht hauptsächlich darauf stützen, dass der Wert der Wohnimmobilie den Darlehensbetrag übersteigt (§ 505b Abs. 2 Satz 3 BGB). Anders gesagt: „die Wohnung ist mehr wert als der Kredit" ist gesetzlich kein ausreichendes Argument. Wer mit einem hohen Eigenkapital hofft, den Einkommensnachweis zu ersetzen, verhandelt gegen eine Vorschrift und nicht gegen einen Sachbearbeiter. Ausnahme: Darlehen für Bau oder Renovierung der Immobilie selbst.

Warum Selbstständige mehr einreichen — und was daraus folgt

Ein Angestellter belegt sein Einkommen mit drei Gehaltsabrechnungen. Bei dir gibt es keine. Die Bank muss dieselbe gesetzliche Prüfung auf einer anderen Grundlage durchführen: auf deinen Steuerbescheiden und Gewinnermittlungen. Daraus folgen drei Dinge, die man vorbereiten kann:

Was passiert, wenn die Bank ihre Pflicht verletzt

Das Gesetz belässt es nicht bei einer Vorgabe, es sanktioniert ihre Verletzung. Wird die Kreditwürdigkeitsprüfung pflichtwidrig unterlassen, ermäßigt sich der Zinssatz auf den marktüblichen Satz, und der Darlehensnehmer kann jederzeit fristlos kündigen, ohne Vorfälligkeitsentschädigung (§ 505d BGB).

Zwei Einschränkungen gehören dazu, sonst wäre die Auskunft irreführend: die Rechtsfolgen entfallen, wenn der Vertrag auch bei ordnungsgemäßer Prüfung so geschlossen worden wäre — und sie stehen dem nicht zu, der selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht oder Informationen zurückgehalten hat.

Was hier bewusst fehlt. Kein Zinssatz, kein Mindest-Eigenkapital, keine Zahl von Jahren an Nachweisen. Das sind Usancen, keine Regeln: sie unterscheiden sich je nach Haus und ändern sich, ohne dass ein Text es ankündigt. Sie hier zu nennen, gäbe einer Gepflogenheit das Aussehen einer Vorschrift — und diese Seite würde ausgerechnet dort zitiert, wo sie am wenigsten belastbar wäre. Frag zwei Häuser, und du weißt mehr als jeder Artikel darüber schreiben kann.

Die Reihenfolge, die tatsächlich hilft

  1. Erklärungen aktuell halten — der Bescheid, der fehlt, ist der, nach dem gefragt wird.
  2. Die Jahre kennen, die zählen werden, und die Steuergestaltung darauf abstimmen, statt es hinterher zu bedauern.
  3. Trennung sauber halten. Ein gemischtes Konto macht jede Prüfung länger, egal welcher Art. → Geschäftskonto
  4. Erst dann Angebote vergleichen — und nicht umgekehrt.

Stand: 21.08.2026. Geprüft an den konsolidierten Texten des BGB (§§ 505b, 505d). Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung; Konditionen sind Sache des einzelnen Instituts.

Häufige Fragen

Warum verlangt die Bank von Selbstständigen so viele Unterlagen?
Weil sie gesetzlich dazu verpflichtet ist. Vor einem Immobiliar-Verbraucherdarlehen muss der Darlehensgeber die Kreditwürdigkeit auf Grundlage notwendiger, ausreichender und angemessener Informationen zu Einkommen, Ausgaben und weiteren wirtschaftlichen Umständen prüfen (§ 505b Abs. 2 BGB). Bei Angestellten leisten das Gehaltsabrechnungen, bei dir Steuerbescheide und Gewinnermittlungen.
Kann ich fehlendes Einkommen durch hohes Eigenkapital ausgleichen?
Nur begrenzt. Die Kreditwürdigkeitsprüfung darf sich nicht hauptsächlich darauf stützen, dass der Wert der Immobilie den Darlehensbetrag übersteigt (§ 505b Abs. 2 Satz 3 BGB). Ein hohes Eigenkapital verbessert die Konditionen, ersetzt den Einkommensnachweis aber nicht — Ausnahme sind Darlehen für Bau oder Renovierung der Immobilie selbst.
Schadet Steueroptimierung meiner Finanzierung?
Sie kann es. Beurteilt wird der ausgewiesene Gewinn, nicht der Umsatz und nicht der Kontostand. Jede Gestaltung, die den Gewinn drückt, drückt auch die Zahl, die die Bank liest. Deshalb gehört die Frage vor die Jahre, die später im Antrag landen — nicht danach.
Was passiert, wenn die Bank die Kreditwürdigkeitsprüfung unterlässt?
Dann ermäßigt sich der Zinssatz auf den marktüblichen Satz, und der Darlehensnehmer kann jederzeit fristlos und ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen (§ 505d BGB). Das gilt jedoch nicht, wenn der Vertrag auch bei ordnungsgemäßer Prüfung so zustande gekommen wäre, und nicht bei vorsätzlich oder grob fahrlässig falschen Angaben des Darlehensnehmers.