Betriebsaufgabe
Aufhören kostet Steuern auf einen Gewinn, den dir niemand überweist.
Wer seine Selbstständigkeit beendet, denkt an Abmeldungen und letzte Erklärungen. Der teure Teil ist ein anderer: mit der Aufgabe gehen die Wirtschaftsgüter des Betriebs in dein Privatvermögen über, und sie werden dabei mit ihrem gemeinen Wert angesetzt. Die Differenz zum Buchwert ist ein Aufgabegewinn — steuerpflichtig, obwohl nichts verkauft wurde und kein Euro geflossen ist.
Was besteuert wird, ohne dass Geld fließt
- Der Laptop, der Wagen, die Maschine, die du behältst: sie wechseln ins Privatvermögen und werden bewertet, als hättest du sie an dich selbst verkauft.
- Stille Reserven, die über Jahre entstanden sind, weil die Abschreibung schneller lief als der Wertverlust.
- Ein Firmenwagen mit niedrigem Buchwert und hohem Restwert ist der klassische Fall — die Differenz kann größer sein als der letzte Jahresgewinn. → Firmenwagen
Die zwei Entlastungen, und ihre Bedingungen
| Freibetrag (§ 16 Abs. 4 EStG) | Ermäßigter Steuersatz (§ 34 Abs. 3 EStG) | |
|---|---|---|
| Was sie bewirkt | Der Gewinn wird nur besteuert, soweit er 45.000 € übersteigt. | Besteuerung mit 56 % des durchschnittlichen Steuersatzes, mindestens aber 14 %. |
| Alter | Beide setzen das vollendete 55. Lebensjahr voraus — oder dauernde Berufsunfähigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinn. | |
| Grenze | Schmilzt ab: der Freibetrag verringert sich um jeden Euro, um den der Gewinn 136.000 € übersteigt — bei 181.000 € ist er vollständig aufgebraucht. | Bis zu einem Veräußerungsgewinn von 5.000.000 €. |
| Wie oft | Auf Antrag, einmal. | Nur ein einziges Mal im Leben. Fallen mehrere Gewinne in ein Jahr, gilt sie für einen davon. |
Der Rechenfehler, der hier am häufigsten passiert. „45.000 € steuerfrei" stimmt nur bis 136.000 €. Darüber verschwindet der Freibetrag Euro für Euro, und bei 181.000 € ist er weg — vollständig, nicht anteilig. Genau in dieser Spanne liegen die Aufgaben, bei denen es um etwas geht. Wer knapp darüber landet, verliert mehr, als er über der Grenze verdient hat.
Und die Entscheidung, die man nur einmal treffen kann. Der ermäßigte Steuersatz ist ein Guthaben auf Lebenszeit. Wer ihn bei einer kleinen Aufgabe verbraucht, hat ihn bei der großen nicht mehr — und niemand erinnert daran, weil der Antrag ganz normal aussieht. Bei mehr als einer Tätigkeit im Leben gehört diese Frage vor den Antrag, nicht danach. Der Fall, in dem ein Berater sich rechnet.
Aufgabe oder Ruhen? Zwei verschiedene Dinge
Eine Tätigkeit, die nur pausiert, ist keine Betriebsaufgabe. Der Unterschied ist nicht formell, er ist teuer: eine erklärte Aufgabe löst die Besteuerung der stillen Reserven sofort aus, ein ruhender Betrieb nicht. Wer nur ein Jahr aussetzt oder ins Angestelltenverhältnis wechselt, ohne die Tätigkeit endgültig aufzugeben, sollte nicht versehentlich eine Aufgabe erklären.
Umgekehrt gilt: irgendwann ist der Betrieb aufgegeben, ob erklärt oder nicht — und dann zu den Werten dieses Zeitpunkts.
Die Formalitäten, in der Reihenfolge
- Finanzamt — die Aufgabe anzeigen, mit Datum. Das Datum bestimmt die Bewertung, es ist keine Formalie.
- Gewerbeamt, sofern gewerblich angemeldet: die Abmeldung entspricht der Anmeldung, die binnen 1 Monat zu erfolgen hatte. → Anmeldung und Abmeldung
- Umsatzsteuer — die Entnahme ins Privatvermögen kann umsatzsteuerlich relevant sein; die letzte Voranmeldung ist keine Formsache. → Voranmeldung
- Krankenversicherung — der Status ändert sich mit der Tätigkeit, nicht mit dem letzten Auftrag. → Krankenversicherung
- Unterlagen behalten. Die Aufbewahrungsfristen laufen weiter, auch wenn es den Betrieb nicht mehr gibt: 8 Jahre für Belege, 10 Jahre für Bücher und Jahresabschlüsse.
Stand: 21.08.2026. Geprüft an den konsolidierten Texten des EStG (§§ 16, 34) und der AO. Keine Rechts- oder Steuerberatung; die Bewertung des Einzelfalls gehört in fachliche Hände.