Vertrag und AGB für Freelancer
Die Vertragsart entscheidet, ob du eine Tätigkeit schuldest oder ein Ergebnis. Alles Weitere hängt daran.
Die meisten Freelancer lesen einen Rahmenvertrag auf zwei Dinge hin: den Satz und die Kündigungsfrist. Die folgenreichste Angabe steht woanders und wird selten ausdrücklich benannt — welcher Vertragstyp es überhaupt ist. Davon hängt ab, wann du bezahlt wirst und wofür du haftest.
Dienstvertrag oder Werkvertrag
| Dienstvertrag (§ 611 BGB) | Werkvertrag (§ 631 BGB) | |
|---|---|---|
| Du schuldest | Die Tätigkeit — sorgfältig ausgeführt. | Das Werk, also einen Erfolg: die Herstellung des versprochenen Ergebnisses. |
| Wenn das Ziel nicht erreicht wird | Der Anspruch auf Vergütung bleibt, sofern du ordentlich gearbeitet hast. | Kein Erfolg, kein Anspruch — nachbessern, bis es passt. |
| Abnahme | Nicht vorgesehen. | Zentral. Die Abnahme löst die Fälligkeit aus und verschiebt die Beweislast für Mängel auf dich. |
| Nach der Lieferung | Nichts Weiteres. | Mängelhaftung. Der Kunde kann noch lange nach Abschluss Nachbesserung verlangen. |
| Typisch für | Beratung, laufende Betreuung, Zeit gegen Geld. | Ein abgegrenztes Ergebnis: eine Anwendung, ein Gutachten, ein Design. |
Die Überschrift des Vertrags entscheidet nicht. Maßgeblich ist, was tatsächlich vereinbart und gelebt wird. Ein Papier mit „Dienstleistungsvertrag" im Kopf, das Meilensteine, Abnahmeprotokolle und eine Erfolgsbeschreibung enthält, ist ein Werkvertrag — mit der Mängelhaftung, die dazugehört. Wer nach Aufwand abrechnet, sollte den Vertrag auch nach Aufwand schreiben.
Zahlungsziele: was wirksam vereinbart werden kann
Ein langes Zahlungsziel ist keine reine Verhandlungssache. Das Gesetz zieht Grenzen, und darüber hinaus ist eine Abrede nur wirksam, wenn sie ausdrücklich getroffen wurde und nicht grob unbillig ist (§ 271a BGB).
| Frist | Grenze | Darüber hinaus |
|---|---|---|
| Zahlung, Kunde ist Unternehmen | 60 Tage nach Empfang der Leistung | Nur wirksam, wenn ausdrücklich vereinbart und nicht grob unbillig. |
| Zahlung, Kunde ist öffentlicher Auftraggeber | 30 Tage | Verlängerung nur bei sachlicher Rechtfertigung — und über 60 Tage ausnahmslos unwirksam. |
| Überprüfung oder Abnahme | 30 Tage nach Empfang | Die Frist, die am häufigsten übersehen wird: sie kommt zum Zahlungsziel hinzu. |
Die Klausel, die aus 30 Tagen 90 macht. „Zahlbar 30 Tage nach Abnahme" klingt kurz — solange niemand sagt, wann abgenommen wird. Ohne eine Frist für die Abnahme selbst hängt deine Fälligkeit am Kalender des Kunden. Genau dafür existiert § 271a Abs. 3 BGB. Beim Gegenlesen ist es die eine Zeile, die zu ergänzen ist: bis wann abgenommen wird, und was gilt, wenn niemand reagiert.
Wenn nicht gezahlt wird
Bei Verzug eines Unternehmenskunden laufen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, und du kannst zusätzlich eine Pauschale von 40 € verlangen — ohne Nachweis eines Schadens, für jede Forderung.
Die Rechnung selbst ist innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung der Leistung auszustellen; wer sie liegen lässt, verschiebt auch den Verzug. → Forderungen durchsetzen · → Pflichtangaben einer Rechnung
Die vier Klauseln, die vor der Unterschrift zu lesen sind
- Weisungsgebundenheit und Eingliederung. Feste Arbeitszeiten, ein Platz im Team, eine Vorgesetztenkette: das sind die Merkmale, an denen eine Scheinselbstständigkeit festgemacht wird. Das Risiko trägt vor allem der Auftraggeber — aber du verlierst den Auftrag, wenn es auffliegt.
- Nutzungsrechte. Eine pauschale Übertragung „aller Rechte" umfasst auch das, was du wiederverwenden wolltest. Der Umfang gehört ausgehandelt, nicht überflogen.
- Haftung und Versicherungsnachweis. Viele Rahmenverträge verlangen eine Berufshaftpflicht mit einer bestimmten Deckungssumme — vor der ersten Rechnung. → Welche Versicherung wofür
- Abwerbeverbot und Wettbewerbsklausel. Eine Klausel, die dir nach Projektende ganze Kundengruppen verschließt, kostet Umsatz, den kein Tagessatz aufwiegt.
Warum hier kein Mustervertrag steht. Auf einem Gebiet, wo die Einordnung als Dienst- oder Werkvertrag über die Mängelhaftung entscheidet, wäre eine Vorlage zum Ausfüllen kein Service, sondern ein Risiko — sie sähe passend aus und wäre es in der Hälfte der Fälle nicht. Diese Seite sagt, was zu prüfen ist. Was zu unterschreiben ist, hängt am Projekt.
Stand: 21.08.2026. Geprüft an den konsolidierten Texten des BGB (§§ 271a, 288, 611, 631). Keine Rechtsberatung.