Geschäftskonto für Freelancer

Wann es Pflicht ist, wann nicht — und warum die Lizenz des Anbieters wichtiger ist als der Monatspreis.

Die meisten Vergleiche beginnen beim Preis. Der Preis ist die am leichtesten zu wechselnde Eigenschaft eines Kontos — und die am schnellsten veraltete. Zwei Fragen kommen davor, und sie entscheiden mehr: bist du überhaupt verpflichtet, und unter welcher Lizenz liegt dein Geld?

Brauchst du ein Geschäftskonto — rechtlich?

Die Antwort hängt allein an der Rechtsform, nicht am Umsatz.

Rechtsform Eigenes Konto Warum
Freiberufler, Einzelunternehmen Keine Pflicht Kein Gesetz verlangt ein getrenntes Konto. Aber die AGB der meisten Banken schließen die geschäftliche Nutzung eines Privatkontos aus — die Kündigung kommt dann von der Bank, nicht vom Finanzamt.
GbR, Personengesellschaft Faktisch ja Das Vermögen der Gesellschaft ist von dem der Gesellschafter zu trennen. Ein Konto auf einen einzelnen Namen macht diese Trennung unmöglich nachzuweisen.
GmbH, UG (haftungsbeschränkt) Ja, zwingend Die Gesellschaft ist eine eigene juristische Person und braucht ein Konto auf ihren Namen — schon vor der Eintragung, für die Einzahlung des Stammkapitals.

Der Sonderfall Kapitalgesellschaft: das Konto kommt vor der Firma

Bei einer GmbH ist das Geschäftskonto keine Komfortfrage, sondern ein Schritt im Gründungsablauf. Vor der Anmeldung zum Handelsregister muss auf jeden Geschäftsanteil mindestens 25 % des Nennbetrags eingezahlt sein, und insgesamt mindestens 12.500 € — die Hälfte des Mindeststammkapitals von 25.000 € (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Ohne Konto gibt es keine Einzahlung, ohne Einzahlung keine Eintragung.

Bei der UG (haftungsbeschränkt) ist es umgekehrt streng: das Stammkapital darf ab 1 € beginnen, muss aber in voller Höhe eingezahlt sein, und Sacheinlagen sind ausgeschlossen (§ 5a GmbHG). Dafür sind jährlich 25 % des Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einzustellen, bis das Kapital die Schwelle der GmbH erreicht.

→ Lohnt sich die GmbH überhaupt?

Die Frage, die vor dem Preis kommt: Bank oder Zahlungsdienstleister?

Viele Anbieter, die wie eine Bank aussehen und sich wie eine Bank bedienen lassen, sind rechtlich keine. Der Unterschied ist unsichtbar, solange nichts passiert, und entscheidend, wenn etwas passiert.

CRR-Kreditinstitut („echte Bank“) Zahlungs- / E-Geld-Institut
Schutz deines Guthabens Gesetzliche Einlagensicherung: Entschädigung bis 100.000 € je Einleger und Institut (§ 8 EinSiG). Für bestimmte, nicht regelmäßig eingehende Beträge — etwa aus einem Immobilienverkauf — befristet bis 500.000 €. Keine Einlagensicherung. Stattdessen Sicherung der Kundengelder: getrennte Verwahrung auf einem Treuhandkonto bei einem Kreditinstitut oder bei der Bundesbank, oder eine Versicherung (§ 17 ZAG).
Wie der Schutz wirkt Nachträglich. Fällt das Institut aus, entschädigt die Entschädigungseinrichtung bis zur Deckungssumme. Vorbeugend. Die Gelder gehören nicht zur Insolvenzmasse des Instituts, weil sie von Anfang an getrennt gehalten werden.
Kapitaleinzahlung GmbH/UG Möglich, wenn der Anbieter Einlagenkonten führt. Oft nicht möglich — ein reines Zahlungskonto genügt dem Notar für den Einzahlungsnachweis nicht immer.

Beide Modelle schützen — aber nicht dasselbe und nicht gleich. Deshalb ist die Aussage „bis 100.000 € abgesichert“ bei einem Zahlungsinstitut schlicht falsch, auch wenn das Geld dort tatsächlich getrennt verwahrt wird. Wer das prüfen will, braucht keinen Vergleichsartikel: die Lizenz steht im Impressum des Anbieters, und die BaFin führt ein öffentliches Register der beaufsichtigten Institute.

Was ein getrenntes Konto steuerlich leistet

Der praktische Nutzen liegt weniger im Bankprodukt als in der Beweislage. Bei einer Außenprüfung ist die Grenze zwischen privater und betrieblicher Sphäre aufzuzeigen. Ein gemischtes Konto hebt diese Grenze faktisch auf: jede private Abbuchung wird zu einem Posten, der erklärt werden will — und jede unerklärte Position begünstigt eine Schätzung.

Dazu kommt die Form: die steuerlich relevanten Daten müssen in auswertbarer Form vorgelegt werden können. Ein Konto ohne brauchbaren Export verwandelt eine Formalie in ein Problem.

→ Was in einer Betriebsprüfung tatsächlich verlangt wird · → Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Die fünf Kriterien, in der Reihenfolge, in der sie zählen

  1. Lizenz und Sicherung. Kreditinstitut oder Zahlungsinstitut? Steht im Impressum. Alles andere ist nachrangig.
  2. Kapitaleinzahlung. Nur relevant für GmbH und UG — dann aber ein Ausschlusskriterium, kein Komfortmerkmal. Vor der Gründung klären, nicht danach.
  3. Exportierbarkeit. Nicht „gibt es eine Schnittstelle“, sondern: lässt sich ein vollständiger, auswertbarer Datenbestand herausziehen — auch nach einer Kündigung?
  4. Unterkonten für Rücklagen. Umsatzsteuer und Einkommensteuer-Vorauszahlung sind kein Einkommen. Ein Konto, das das Zurücklegen erleichtert, verhindert den häufigsten Liquiditätsfehler von Selbstständigen.
  5. Reale Gebühren. Erst hier. Und nicht der Grundpreis, sondern die Posten, die tatsächlich anfallen: Fremdwährung, Bargeldeinzahlung, SEPA-Lastschrifteinzug, zusätzliche Karten.

Der Fehler, der am meisten kostet, ist keiner dieser fünf. Es ist die Steuerrücklage. Wer die vereinnahmte Umsatzsteuer als Guthaben liest, arbeitet monatelang mit dem Geld des Finanzamts — und bemerkt es an dem Tag, an dem die Voranmeldung fällig wird. Ein zweites Konto löst das zuverlässiger als jede Vorsatzerklärung. Was von deinem Tagessatz übrig bleibt, zeigt die Größenordnung.

Drei Anbieter, drei verschiedene Antworten auf Kriterium 1

Der Preis unterscheidet diese drei Konten kaum. Ihre Rechtsstellung unterscheidet sie erheblich — und genau diese Zeile steht in keinem Preisvergleich.

Anbieter Preis / Monat (netto) Lizenz Einlagensicherung bis 100.000 €
Kontist Free 0 € · Start 11 € · Plus 25 € Konten bei der Solaris SE, deutsche Vollbanklizenz (BaFin) ja Ansehen →
Finom Solo 0 € · Basic ab 7 € · Smart ab 17 € Zwei Lizenzen: E-Geld-Institut (DNB, Niederlande) oder Solaris SE Nur beim Solaris-Konto Ansehen →
Holvi Flex 0 € · Lite 9 € · Pro 15 € Gelder bei Partnerbanken — die Lizenz wird auf der Preisseite nicht benannt Über die jeweilige Partnerbank Ansehen →

Preise am 20.08.2026 bei den Anbietern abgelesen, jeweils netto, zzgl. Umsatzsteuer. Preise ändern sich schneller als diese Seite — die Lizenzspalte nicht.

Was die Tabelle zeigt. Bei Kontist ist die Frage geschlossen: das Konto läuft auf einer deutschen Vollbanklizenz, die gesetzliche Sicherung greift. Bei Finom hängt die Antwort davon ab, welches Konto man eröffnet — dieselbe Marke, zwei Rechtslagen, und der Unterschied steht nicht auf der Preisseite. Bei Holvi verweist der Anbieter auf die Sicherung seiner Partnerbanken, ohne sie auf der Preisseite zu benennen; wer wissen will, wessen Sicherung greift, muss ins Impressum.

Das ist keine Warnung vor einem dieser Anbieter — alle drei sind zulässig reguliert. Es ist der Beleg dafür, dass Kriterium 1 vor dem Preis kommt: die Antwort ist bei jedem eine andere, und nur eine davon steht dort, wo man zuerst schaut.

Stand: 21.08.2026. Rechtsstand geprüft an den konsolidierten Texten von GmbHG, EinSiG und ZAG. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Diese Seite kann Empfehlungslinks enthalten; sie sind als solche gekennzeichnet und ändern nichts am Preis.

Häufige Fragen

Ist ein Geschäftskonto für Freiberufler in Deutschland Pflicht?
Nein. Für Freiberufler und Einzelunternehmen verlangt kein Gesetz ein getrenntes Konto. Die Einschränkung kommt aus den AGB der Banken, die eine geschäftliche Nutzung von Privatkonten meist ausschließen, sowie aus der Beweislast bei einer Außenprüfung.
Braucht eine GmbH ein eigenes Geschäftskonto?
Ja, und zwar schon vor der Eintragung: auf jeden Geschäftsanteil müssen vor der Anmeldung mindestens 25 Prozent des Nennbetrags und insgesamt mindestens 12.500 € eingezahlt sein (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Ohne Konto ist diese Einzahlung nicht möglich.
Sind Guthaben bei einer Neobank abgesichert?
Das hängt von der Lizenz ab. Ein CRR-Kreditinstitut unterliegt der gesetzlichen Einlagensicherung bis 100.000 € je Einleger und Institut (§ 8 EinSiG). Ein Zahlungs- oder E-Geld-Institut nicht: dort werden Kundengelder nach § 17 ZAG getrennt verwahrt oder versichert. Beide Modelle schützen, aber über unterschiedliche Mechanismen.
Worauf sollte ich bei einem Geschäftskonto zuerst achten?
Auf die Lizenz des Anbieters und die Exportierbarkeit der Daten, nicht auf den Monatspreis. Der Preis ist die am schnellsten wechselnde Eigenschaft eines Kontos, die Rechtsstellung des Anbieters die folgenreichste.