Entfernungspauschale und Fahrtkosten
Deutschland kennt zwei Sätze, nicht einen — und sie gelten für unterschiedliche Wege.
Wer seine Fahrten absetzen will, sucht meist „den Kilometersatz". Den gibt es nicht. Es gibt zwei, und die Frage ist nicht, welcher höher ist, sondern welcher Weg gerade zurückgelegt wurde.
Die zwei Sätze nebeneinander
| Entfernungspauschale | Wegstreckenentschädigung | |
|---|---|---|
| Für welchen Weg | Wohnung ↔ erste Tätigkeitsstätte bzw. Betriebsstätte. | Alle übrigen beruflich veranlassten Fahrten: Kundentermin, Messe, Lieferant. |
| Gezählt werden | Die einfache Entfernung, je vollem Kilometer — der Rückweg zählt nicht mit. | Die tatsächlich gefahrenen Kilometer, Hin- und Rückweg. |
| Satz | 0,38 € je Kilometer (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). | 0,20 € je gefahrenem Kilometer; 0,30 € nur bei erheblichem dienstlichen Interesse, das vor der Fahrt schriftlich festzuhalten ist (§ 5 BRKG). Alternativ die tatsächlichen Kosten. |
| Grenze | Höchstens 4.500 € im Kalenderjahr — außer bei Nutzung eines eigenen Kraftwagens. | Kein Jahreshöchstbetrag; beim Regelsatz höchstens 130 € je Dienstreise. |
| Verkehrsmittel | Unabhängig davon, womit gefahren wird — auch zu Fuß oder mit dem Rad. | Der Satz hängt am Fahrzeug; die tatsächlichen Kosten sind belegabhängig. |
Der Fehler, der in beide Richtungen passiert. Die einen rechnen den Kundentermin mit der Entfernungspauschale ab und verlieren den halben Weg — den Rückweg. Die anderen rechnen den täglichen Weg zur Betriebsstätte mit gefahrenen Kilometern ab und setzen doppelt so viel an, wie zulässig ist. Beide Fehler fallen erst bei einer Prüfung auf, und dann rückwirkend für alle offenen Jahre. Was dabei verlangt wird.
Wenn es keine Betriebsstätte gibt
Bei vielen Freelancern ist die Wohnung der Arbeitsort. Dann gibt es keinen Weg zur ersten Tätigkeitsstätte, den man absetzen könnte — und die Entfernungspauschale läuft ins Leere. Was an ihre Stelle tritt, ist die Tagespauschale für das Homeoffice: 6 € je Kalendertag, höchstens 1.260 € im Jahr.
Jeder Kundentermin außer Haus bleibt davon unberührt und wird als Dienstreise abgerechnet. → Homeoffice und häusliches Arbeitszimmer · → Verpflegungspauschalen auf Reisen
Was aufzuzeichnen ist
Kein Gesetz schreibt ein bestimmtes Formular vor — aber die Angaben, die eine Fahrt belegen, sind immer dieselben: Datum, Ziel, Anlass, Kilometer. Der Anlass ist die Angabe, die am häufigsten fehlt und die am ehesten gestrichen wird: „Kundentermin" genügt nicht, der Name des Kunden schon.
Wer einen Wagen sowohl betrieblich als auch privat nutzt, steht vor einer anderen Frage — nicht dem Kilometersatz, sondern der Bewertung der Privatnutzung. → Firmenwagen: pauschal oder Fahrtenbuch
Was das für deinen Tagessatz heißt. Fahrzeit ist keine abrechenbare Zeit, und die Pauschale ersetzt einen Bruchteil der Kosten. Ein Auftrag mit zwei Anfahrten pro Woche ist bei gleichem Tagessatz schlechter bezahlt als einer ohne — die Differenz gehört in die Verhandlung, nicht in die Steuererklärung. Was von deinem Tagessatz übrig bleibt.
Stand: 21.08.2026. Sätze geprüft an den konsolidierten Texten von EStG und BRKG. Keine Rechts- oder Steuerberatung.