← Blog · 2026-09-08

Gewerbesteuer als Freelancer: was du wirklich zahlst

Gewinn − Freibetrag Gewerbeertrag × 3,5 % Messbetrag × Hebesatz Gewerbesteuer − Anrechnung Der letzte Schritt ist der, den fast niemand mitrechnet.
Die vier Schritte des § 11 GewStG und des § 35 EStG. Beträge und Sätze aus unserer Parameterdatenbank, mit amtlicher Quelle.

Kurz gesagt: Wer als Gewerbetreibender arbeitet, zahlt Gewerbesteuer — aber selten das, was die Rechnung zunächst nahelegt. Zwei Regeln stehen dazwischen: ein Freibetrag von 24.500 € und die Anrechnung auf die Einkommensteuer.

Bist du überhaupt betroffen?

Nur Gewerbetreibende. Freiberufler nach § 18 EStG sind es nicht — und diese Einordnung ist die Frage, die alles andere entscheidet. Sie hat ihre eigene Seite: freiberuflich oder Gewerbe?. Dieser Beitrag setzt voraus, dass die Antwort „Gewerbe“ lautet.

Die Rechnung, Schritt für Schritt

  1. Gewinn minus Freibetrag. Für natürliche Personen und Personengesellschaften bleiben 24.500 € steuerfrei (§ 11 GewStG). Wer darunter bleibt, zahlt nichts.
  2. Mal Steuermesszahl. Auf den Rest werden 3,5 % angewandt. Das Ergebnis heißt Steuermessbetrag.
  3. Mal Hebesatz der Gemeinde. Hier — und nur hier — entscheidet der Standort. Die Spanne ist erheblich: alle Hebesätze im Vergleich.
  4. Minus Anrechnung. Das 4-fache des Messbetrags wird auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG). Dieser Schritt fehlt in fast jeder Überschlagsrechnung.

Ein Beispiel, das rechnet

Bei einem Gewinn von 60.000 € und dem gesetzlichen Mindesthebesatz von 280 % (§ 16 GewStG):

Gewinn60.000 €
− Freibetrag− 24.500 €
= Gewerbeertrag35.500 €
× 3,5 % = Messbetrag1.243 €
× 280 % = Gewerbesteuer3.479 €
− Anrechnung (4 × Messbetrag)− 4.970 €
bleibt tatsächlich 0 €

Bis zu einem Hebesatz von etwa 400 % deckt die Anrechnung die Gewerbesteuer rechnerisch ab — das folgt unmittelbar aus dem Faktor 4 des § 35 EStG. Darüber bleibt eine Restbelastung, und erst ab dort kostet der Standort wirklich Geld.

⚠️ Vereinfachte Darstellung. Die Anrechnung ist auf die tatsächlich anfallende Einkommensteuer begrenzt: wer wenig Einkommensteuer zahlt, kann sie nicht voll ausschöpfen. Der Solidaritätszuschlag und Kapitalgesellschaften folgen eigenen Regeln. Für die eigene Lage bleibt der Steuerberater zuständig — diese Seite ersetzt ihn nicht.

Was daraus folgt

Der Hebesatz ist ein echtes, aber begrenztes Kriterium: er wirkt erst oberhalb der Anrechnungsschwelle, und er wirkt nur auf den Teil des Gewinns über dem Freibetrag. Wer einen Standort allein nach der Gewerbesteuer wählt, optimiert oft eine Zahl, die am Ende gar nicht anfällt.

Was den Unterschied deutlich stärker macht, ist der Tagessatz selbst — dafür gibt es das Barometer und den Netto-Rechner.

Häufige Fragen

Gilt der Freibetrag auch für eine GmbH?

Nein. Der Freibetrag nach § 11 GewStG gilt für natürliche Personen und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften erhalten ihn nicht.

Zahle ich Gewerbesteuer, wenn ich Freiberufler bin?

Nein. Die Gewerbesteuer trifft Gewerbebetriebe. Entscheidend ist die Einordnung nach § 18 EStG — sie ist auf unserer Seite „freiberuflich oder Gewerbe?“ ausführlich behandelt.

Warum höre ich trotzdem von hohen Gewerbesteuerzahlungen?

Weil die Anrechnung nach § 35 EStG oft weggelassen wird, und weil sie auf die tatsächlich anfallende Einkommensteuer begrenzt ist. Wer wenig Einkommensteuer zahlt, kann sie nicht voll nutzen.

Lohnt sich ein Umzug in eine Gemeinde mit niedrigem Hebesatz?

Erst oberhalb der Anrechnungsschwelle, und nur für den Gewinnanteil über dem Freibetrag. Die Hebesätze aller Gemeinden stehen im Vergleich — die Spanne ist real, der Effekt aber kleiner als er wirkt.

Quellen

Steuern kennt man. Seinen Marktwert seltener.

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