Haftung begrenzen
Wer zu viel ausschließt, schließt am Ende gar nichts aus.
In fast jedem Freelancer-Angebot steht ein Satz zur Haftung, und in den meisten Fällen ist er aus einem anderen Dokument übernommen. Das ist riskanter als kein Satz: eine unwirksame Klausel schützt nicht — sie beruhigt nur, und der Unterschied zeigt sich genau dann, wenn es darauf ankommt.
Was in AGB nicht ausgeschlossen werden darf
Der § 309 Nr. 7 BGB zieht zwei Grenzen, und sie sind unterschiedlich weit:
| Was nicht begrenzt werden darf | Ab welchem Verschulden | |
|---|---|---|
| Buchstabe a) | Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit | schon bei einfacher Fahrlässigkeit |
| Buchstabe b) | Sonstige Schäden — also der wirtschaftliche Normalfall | erst bei grobem Verschulden oder Vorsatz |
Daraus folgt der Spielraum, den es tatsächlich gibt: für leichte Fahrlässigkeit und reine Vermögensschäden lässt sich die Haftung begrenzen. Alles darüber nicht — weder für dich noch für deine Erfüllungsgehilfen.
Die Folge, die alles entscheidet: Alles-oder-nichts
Eine zu weite Klausel wird nicht auf das zulässige Maß zurückgeschnitten. Sie fällt vollständig weg, und an ihre Stelle tritt das Gesetz — also unbegrenzte Haftung. Das ist der Punkt, an dem die Intuition versagt: wer „Haftung wird ausgeschlossen" schreibt, um sich maximal zu schützen, steht schlechter da als jemand, der sauber auf leichte Fahrlässigkeit begrenzt hat. Es gibt keine Rettung durch Auslegung.
Deshalb ist die kopierte Klausel aus einem fremden Dokument das eigentliche Risiko. Sie stammt aus einem anderen Vertragstyp, oft aus einem Kaufvertrag oder einer Verbrauchersituation, und trägt Formulierungen, die in deinem Kontext zu weit gehen.
AGB oder ausgehandelte Abrede — das ist nicht dasselbe
Die Verbotsliste des § 309 gilt für Allgemeine Geschäftsbedingungen: für vorformulierte Bedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen gedacht sind. Was zwischen zwei Unternehmen im Einzelnen ausgehandelt wird, unterliegt ihr nicht in derselben Strenge.
Aber „ausgehandelt" ist ein hoher Maßstab: es genügt nicht, dass der Kunde die Klausel lesen konnte oder nicht widersprochen hat. Verlangt ist, dass der Inhalt ernsthaft zur Disposition stand. Wer sein Standardangebot zehn Mal identisch versendet, hat AGB — auch wenn nirgends „AGB" darüber steht.
Die Grenze, die im Gesetz nicht steht: wesentliche Pflichten
Neben dem geschriebenen Verbot gibt es eine von der Rechtsprechung gezogene Linie, die Freelancer regelmäßig unterschätzen: Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — jener, die den Vertrag überhaupt erst erfüllbar machen und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf — lässt sich die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit nicht beliebig ausschließen.
Begrenzen lässt sie sich dort der Höhe nach, typischerweise auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Der praktische Sinn: eine Klausel, die genau diese Unterscheidung nachzeichnet, hält — eine, die pauschal alles ausschließt, fällt an dieser Stelle als Erstes.
Wenn der Kunde seine eigenen Bedingungen mitbringt
Der häufigere Fall in der Praxis: nicht deine AGB gelten, sondern seine. Dann kehrt sich die Frage um — du liest nicht mehr, wie weit du dich schützen darfst, sondern wie weit er dich in Anspruch nehmen kann.
Drei Punkte lohnen den Blick, bevor unterschrieben wird: eine Vertragsstrafe, die unabhängig vom tatsächlichen Schaden greift; eine Freistellungsklausel, mit der du Ansprüche Dritter übernimmst; und eine Verlängerung der Verjährung. Alle drei erhöhen dein Risiko, ohne dass ein Wort über „Haftung" fallen muss — sie sind der Grund, warum die Haftungsklausel allein nie das ganze Bild ist.
Was stattdessen trägt
- Eine Begrenzung der Höhe nach, gekoppelt an das Auftragsvolumen oder an die Deckungssumme deiner Versicherung — für leichte Fahrlässigkeit zulässig und nachvollziehbar.
- Der Ausschluss mittelbarer Schäden, etwa entgangenen Gewinns, in denselben Grenzen.
- Eine Berufshaftpflicht. Sie ersetzt keine Klausel, aber sie ist das Einzige, was zahlt, wenn die Klausel nicht greift — und bei grobem Verschulden greift keine. → Die Berufshaftpflicht im Überblick
- Eine saubere Leistungsbeschreibung. Sie wirkt vor der Haftungsfrage: was nicht geschuldet war, kann nicht schlecht erfüllt sein. → Was in die Leistungsbeschreibung gehört
Und die Reihenfolge, die zählt: erst der Umfang der Leistung, dann die Versicherung, dann die Klausel. Die meisten fangen bei der Klausel an — und das ist die schwächste der drei Verteidigungslinien. → Vertrag und AGB für Freelancer
Stand: 21.08.2026. Rechtsstand geprüft am konsolidierten Text des § 309 BGB. Diese Seite gibt bewusst keine Musterklausel: eine übernommene Formulierung, die nicht auf den eigenen Vertrag passt, ist genau der beschriebene Fehler. Keine Rechtsberatung.