Rücklagen bilden
Nicht ein Prozentsatz — drei getrennte Töpfe, von denen einer dir nie gehörte.
„Leg 3 % zur Seite" ist der Rat, den man überall liest. Er ist in beide Richtungen falsch: zu viel für einen Kleinunternehmer im ersten Jahr, viel zu wenig für jemanden mit hohem Grenzsteuersatz und Umsatzsteuerpflicht. Die Frage lässt sich nicht mit einer Zahl beantworten — aber mit drei.
Topf 0: die Umsatzsteuer, die nie deine war
Sie steht ganz vorn und ist streng genommen keine Rücklage. Was du an Umsatzsteuer vereinnahmst, hast du für das Finanzamt eingesammelt. Bei 19 % auf ein Honorar von 10.000 € netto liegen 1.900 € auf deinem Konto, die dir nie gehört haben.
Das ist die häufigste Ursache für Zahlungsschwierigkeiten bei Selbstständigen — nicht schlechte Auftragslage, sondern ein Kontostand, der als Guthaben gelesen wurde. Ein zweites Konto löst das zuverlässiger als jeder Vorsatz: was dorthin geht, wird nicht ausgegeben, weil es beim Blick aufs Konto gar nicht erscheint. → Wann die Voranmeldung fällig wird
Topf 1: die Sozialbeiträge
Kranken- und Pflegeversicherung zusammen liegen bei rund 21,1 % der beitragspflichtigen Einnahmen — und anders als die Steuer haben sie einen Boden. Unter der Mindestbemessungsgrundlage von etwa 1.318 € im Monat sinkt der Beitrag nicht mehr, egal wie schwach das Jahr war. Rechne also nicht mit einem reinen Prozentsatz, sondern mit einem Sockel von rund 278 € im Monat, auf den ein prozentualer Anteil aufsattelt.
Dazu kommt der Effekt, der die meisten überrascht: die Kasse setzt vorläufig fest und rechnet später nach. Ein gutes Jahr erzeugt daher eine Nachforderung, die zwei Jahre später eintrifft — oft im selben Monat wie die Steuernachzahlung für dasselbe Jahr. → Die Beiträge im Detail
Topf 2: die Einkommensteuer, mit dem Satz von morgen
Hier liegt der Rechenfehler, der am teuersten wird. Zurückzulegen ist nicht der Durchschnittssteuersatz des letzten Bescheids, sondern der Grenzsteuersatz: der nächste verdiente Euro wird oben besteuert, nicht in der Mitte. Wer mit dem Durchschnitt rechnet, legt systematisch zu wenig zurück — und der Fehler wächst mit dem Erfolg.
Unterhalb des Grundfreibetrags von 12.348 € fällt keine Einkommensteuer an; darüber steigt der Satz zügig an. → Wie der Tarif aufgebaut ist
Und die Vorauszahlungen sind kein Ersatz für die Rücklage. Sie werden auf Grundlage der Vergangenheit festgesetzt. Wächst dein Gewinn, decken sie den neuen Stand nicht — die Differenz kommt als Nachzahlung, häufig zusammen mit einer Erhöhung der künftigen Vorauszahlungen. Zwei Beträge im selben Quartal, für ein einziges gutes Jahr. → Warum das zweite Jahr teurer ist
Ein vierter Topf — aber nur für Gewerbetreibende
Ist deine Tätigkeit gewerblich, kommt die Gewerbesteuer hinzu. Freiberufler sind davon befreit — für sie entfällt dieser Topf vollständig, und es wäre ein Fehler, dafür zurückzulegen.
Sie greift erst oberhalb eines Freibetrags von 24.500 €. Darüber ergibt sich die Belastung aus der Messzahl von 3,5 % mal dem Hebesatz deiner Gemeinde — beim gesetzlichen Mindesthebesatz von 280 % sind das 9,8 % des Gewerbeertrags, in vielen Städten deutlich mehr.
Ein Teil davon wird auf die Einkommensteuer angerechnet, sodass die tatsächliche Mehrbelastung kleiner ausfällt als der Bruttobetrag — aber die Liquidität wird trotzdem zum Zahlungstermin gebraucht, und die Anrechnung kommt erst mit dem Steuerbescheid. → Warum der Hebesatz deiner Gemeinde so viel ausmacht · → Bist du überhaupt gewerblich?
Topf 3: der Puffer für die Auftragslücke
Die ersten drei Töpfe gehören anderen. Dieser gehört dir — und er ist der einzige, der dich durch einen Monat ohne Rechnung trägt. Die übliche Empfehlung lautet drei bis sechs Monatsausgaben; für Selbstständige ist die untere Grenze knapp, weil zwei Dinge zusammenkommen, die Angestellte nicht kennen: die Beitragsuntergrenze läuft weiter, und die Nachzahlungen kommen zeitversetzt aus einem Jahr, das längst vorbei ist.
Rechne den Puffer deshalb nicht in Umsatz, sondern in Fixkosten: Versicherung, Miete, Beiträge, laufende Verträge. Das ist die Zahl, die weiterläuft, wenn nichts hereinkommt. → Was in einer Auftragslücke zu tun ist
Warum es drei Konten braucht und nicht drei Zeilen
Die Trennung funktioniert nur, wenn sie sichtbar ist. Eine Tabelle, die sagt, wie viel vom Kontostand „eigentlich" nicht dir gehört, verliert gegen den Kontostand selbst — jedes Mal. Ein getrenntes Konto je Topf, bedient direkt bei Zahlungseingang, ist keine Buchhaltungs-, sondern eine Verhaltensfrage.
Der Moment, der zählt, ist der Zahlungseingang, nicht das Monatsende. Was am Monatsende übrig ist, wurde bereits zum Ausgeben angeboten.
Was das für deinen Tagessatz heißt
Wer diese Töpfe erst nach der Preisverhandlung entdeckt, hat zu billig verkauft. Sie gehören in die Kalkulation, nicht in die Nachbetrachtung — genau wie Urlaub, Krankheit und die Tage, an denen du akquirierst statt abzurechnen. Was von deinem Tagessatz übrig bleibt rechnet mit denselben Sätzen wie diese Seite, was du verlangen solltest setzt sie in einen Preis um.
Stand: 21.08.2026. Sätze und Grenzen aus der Datenbank, an ihrer amtlichen Quelle geprüft. Die genannten Beträge sind Größenordnungen für die Planung, keine Berechnung deines Einzelfalls. Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.